Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb erfolgt gemäß der Regelung der §§ 56 und 57 KrWG i.V. m. der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1421) und der Richtlinie für die Anerkennung und Tätigkeit von Entsorgergemeinschaften (EgRL) vom 09.09.1996.
Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, ein hohes Qualitätsniveau in der Entsorgungswirtschaft zu fördern. Viele Auftraggeber setzten heute von ihren Dienstleistern die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb voraus.
Die Elektrorecycling Weserbergland unterzieht sich freiwillig einer regelmäßigen Überprüfung nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung und ist seit dem 09.10.2016 als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert.
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